
Das consilium abeundi (abgekürzt c.a., wörtlich: „Der Rat, wegzugehen“, von lat. consilium: Rat und abire: weggehen) ist ursprünglich ein Begriff aus der akademischen Gerichtsbarkeit der Universitäten des 18. und 19. Jahrhunderts. Als Strafe für Studenten bedeutete das c.a. einen Verweis von der Hochschule und die Aufforderung zum Verlass...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Consilium_abeundi

Consilium Ab
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Consilium abeundi (lat., der "Rat, abzugehen"), nach § 6 des preußischen Gesetzes vom 29. Mai 1879 über die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten s. v. w. Entfernung von der Universität. Diese Strafe verbietet ganz oder zeitweise nur den Besuch einer bestimmten Universität, während die R...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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